Professionelle Unterstützung für Ihre anwaltliche Tätigkeit

Sachverhaltsaufklärung

Mandantenkommunikation

• Coaching 1

1 Ihrer Mandanten für die strafrechtliche Hauptverhandlung

Eine gründliche Sachverhaltsaufklärung ist unabdingbar

Um Mandanten vor Schäden zu bewahren und eine fundierte Rechtsberatung zu gewährleisten, ist eine sorgfältige Aufklärung des Sachverhalts unerlässlich. Laut Hartmann/Seybold 2 gehört es zu den grundlegenden Pflichten eines Anwalts, den Sachverhalt vollständig und präzise zu ermitteln. Dies ermöglicht es dem Anwalt, die rechtliche Situation korrekt zu beurteilen und dem Mandanten die bestmögliche Beratung zu bieten. Anderenfalls drohen dem Mandanten prozessuale Nachteile und dem Anwalt gegebenenfalls vermeidbare Haftungsrisiken.

2 van Bühren, Handbuch VersR, 3. Aufl. 2007

Unsere Leistungen für Rechtsanwälte

Wir bieten spezialisierte Dienstleistungen für Rechtsanwälte an. Wir unterstützen Sie bei der effizienten und gründlichen Aufklärung komplexer Sachverhalte, sodass Sie sich auf die juristische Prüfung des Sachverhalts und die Beratung des Mandanten konzentrieren können.

• Umfassende Sachverhaltsermittlung: Wir erfassen alle relevanten Informationen und Dokumente Ihres Falles.

• Recherche und Analyse: Wir identifizieren die rechtlich relevanten Aspekte des Sachverhalts, um Ihnen fundierte Informationen und rechtliche Grundlagen (problemlösungsorientiertes Studium der Gesetzeslage, Kommentarliteratur, relevanter Rechtssprechung, etc.) zu liefern.

Strukturierte Aufbereitung und detaillierter Bericht: Wir bereiten den Sachverhalt sowie unser Recherche-Ergebnis übersichtlich auf. Sie erhalten einen fundierten Bericht als Basis für Ihre qualifizierte rechtliche Beratung.

• Mandantenkommunikation: Wir unterstützen Sie bei der Kommunikation mit Ihren Mandanten, indem wir komplexe Sachverhalte verständlich aufbereiten und erläutern.

• Prozessvorbereitung: Wir bereiten Ihren Mandanten auf bevorstehende Gerichtsverfahren vor (Coaching), beispielsweise unter Zuhilfenahme von Techniken, die auch im Spitzensport Anwendung finden. Denn ein Strafverfahren stellt eine psychische Ausnahmesituation dar.

"Ein Anwalt ist nur so gut wie sein Mandant."

Profitieren Sie als Anwalt von einer gründlichen Sachverhaltsaufklärung. Erhalten Sie alle verfahrensrelevanten Informationen und Dokumente strukturiert und übersichtlich als ideale Arbeitsgrundlage für Ihre Tätigkeit.

Vorteile für Sie und Ihre Mandanten

Das Hinzuziehen der Vorsprung Unternehmensberatung als zusätzliche Kapazität eröffnet Ihnen geschäftserhebliche Vorteile:
(Klicken für mehr Informationen)

Konzentrieren Sie sich auf Ihre Kernkompetenzen (juristische Prüfung des Sachverhalts und Beratung des Mandanten, Strategie, Behördenkommunikation, etc.), während wir die zeitintensive Sachverhaltsaufklärung übernehmen.

Durch unsere gründliche und umfassende Sachverhaltsaufklärung minimieren Sie das Risiko von Fehlberatungen und daraus resultierenden Haftungsansprüchen. Dies schützt nicht nur Ihre Mandanten, sondern auch Ihre Kanzlei.

Wir sprechen Ihre Sprache. In wirtschafts- und steuerrechtlichen Verfahren unterstützen wir Sie. Profitieren Sie von unserer Expertise in der strukturierten Aufbereitung komplexer Sachverhalte.

Unsere strukturierten und optimierten Arbeitsprozesse sorgen dafür, dass die Sachverhaltsaufklärung schnell und präzise durchgeführt wird. Dies spart Ihnen wertvolle Zeit, die Sie für die Kernaufgaben Ihrer Kanzlei nutzen können.

Anstatt zusätzliches Personal für die Sachverhaltsaufklärung einzustellen, können Sie unsere Dienstleistungen bedarfsgerecht in Anspruch nehmen. Dies hilft Ihnen, Personalkosten zu senken und Ressourcen effizienter zu nutzen.

Wir passen uns Ihrem Arbeitsrhythmus an und liefern fristgerecht. Unsere Dienstleistungen sind skalierbar, sodass wir uns an Ihre spezifischen Bedürfnisse und die Anforderungen Ihrer Mandate anpassen können.

Wir bieten Ihnen ausgezeichneten Service – FAQ

Wir unterstützen Sie vornehmlich auf den Gebieten:

  • Wirtschaftsrecht
  • Gesellschafts- und Handelsrecht
  • Steuer- und Steuerstrafrecht

Fragen Sie uns auch gerne für andere Rechtsgebiete unverbindlich an.

1. Auftragserteilung: Sie und / oder Ihr Mandant erteilen uns den Auftrag. Ihr Mandant entbindet Sie hierbei von der anwaltlichen Schweigepflicht.

2. Bearbeitung: Sie übermitteln uns die Fallunterlagen / Verfahrensakte und die relevanten Informationen unter Beachtung datenschutzrechtlicher Standards. Wir bereiten den Sachverhalt übersichtlich auf. Soweit erforderlich halten wir u.a. Rücksprache mit Ihnen und dem Mandanten, führen zielgerichtete Recherchen durch, um die entscheidenden Punkte herauszuarbeiten, die (noch) nicht Gegenstand der Akte sind.

3. Erstellung eines detaillierten Berichts: Sie erhalten den fertigen Bericht innerhalb der vereinbarten Frist.

Wir benötigen von Ihnen zunächst:

  • Auftragsformular mit Belehrungen

    (bei RA gem. § 43 e Abs. 1 S. 1 u. 2 iVm Abs. 3 BRAO; bei StB gem. § 62 a Abs. 1 u. 3 StBerG; jeweils iVm § 203 StGB)

  • Einwilligung der Mandanten / Entbindung von der Schweigepflicht

    (bei RA gem. § 43 e Abs. 5 BRAO; bei StB gem. § 62 a Abs. 5 StBerG)

Alternative: Der Mandant wird Auftraggeber der Vorsprung Unternehmensberatung und muss Sie als RA / StB lediglich ‚einfach‘ von der Verschwiegenheit entbinden.

 

Für die Sachverhaltsaufklärung kommen, in Abhängigkeit vom Einzelfall und dem Mandatsstadium, folgende Punkte in Betracht:

  • Handakte Kanzlei
  • Ermittlungsakte / Steuerakte FA, insb. Bescheide
  • Hintergrundinformationen, Gespräch mit Mandantschaft
  • Diverser Schriftwechsel, E-Mails, Fotos, etc.
  • Urkunden, Registerauszüge, etc.
  • Jahresabschlüsse, Summen- und Saldenlisten, BWAs, etc.
  • Gutachten, Kaufverträge, sonstige Unterlagen

Die Bearbeitungszeit hängt vom Umfang und der Komplexität des Falls ab. In der Regel liefern wir innerhalb von einer und vier Wochen.

Die Höhe des Honorars ist abhängig vom zeitlichen Aufwand. Eine aktuelle Preisliste finden Sie hier.

Um Mandanten vor Schäden zu bewahren und eine fundierte Rechtsberatung zu gewährleisten, ist eine sorgfältige Aufklärung des Sachverhalts, also das intensive Auseinandersetzen mit dem Mandanten und seinem Anliegen, unerlässlich. Hierfür fehlt im von Fristen getriebenen Kanzleibetrieb leider häufig die Zeit. Die systematische Auseinandersetzung mit dem Sachverhalt ist n.u.M. entscheidend für den langfristigen wirtschaftlichen Erfolg in der Rechtsbranche. Durch unsere Arbeit können Anwälte ihre Effizienz steigern und hervorragende Ergebnisse erzielen.

Wir haben eine langjährige Erfahrung in der Aufklärung und Aufbereitung von Sachverhalten in wirtschafts- und steuerrechtlichen Verfahren. Unser Netzwerk aus Unternehmen und Unternehmern ermöglicht den Zugang zu hoch spezialisierten Ressourcen. Unser Team wird komplettiert von erfahrenen Juristen, Steuerberatern, Finanzbuchhaltern, Betriebswirten, IT-Spezialisten sowie Persönlichkeiten aus dem Spitzensport.

Vor diesem Hintergrund sind wir in der Lage, unternehmerische Sachverhalte sach- und fachgerecht für die anwaltliche Tätigkeit auf- bzw. vorzubereiten. Wir agieren detailorientiert. Gleichzeitig behalten wir den Blick auf das Wesentliche, denken in „lebensnahen Sachverhalten“ und wenn nötig auch mal ums Eck.

In strafrechtlichen Hauptverhandlungen bereiten wir Ihre Mandantschaft – mit Ihnen gemeinsam – auf die psychischen Strapazen vor. Denn vor Gericht spielen nicht (immer) nur harte Fakten eine Rolle. Für den Angeklagten ist es ein psychologischer Kampf gegen Vorhaltungen, auch „gegen“ Richter, Schöffen, Staatsanwälte, andere Verteidiger und Zeugen, mitunter auch gegen sich selbst. An einem strafrechtlichen Hauptverfahren können selbst starke Persönlichkeiten zerbrechen. Der Mandant soll hiervor geschützt werden. Durch gezielte Vorbereitung, beispielsweise unter Zuhilfenahme von Techniken, die auch im Spitzensport Anwendung finden, wird er körperlich und mental gestärkt sowie auf die bevorstehenden Hauptverhandlungstage effektiv vorbereitet.

Bitte beachten Sie, dass unsere Dienstleistungen vorbereitende Tätigkeiten zur Weiterbearbeitung durch einen Rechtsanwalt darstellen. Sie sollten nicht als Ersatz für eine individuelle rechtliche Beratung angesehen werden.

Unser Angebot richtet sich ausschließlich an Rechtsanwälte, Steuerberater und Unternehmer.

Ihr persönlicher Ansprechpartner ist für Sie erreichbar, in dringenden Angelegenheiten auch außerhalb der üblichen Bürozeiten (nach Vereinbarung).

Im Wesentlichen sichern wir die Vertraulichkeit durch zwei Bereiche zu:

1. Verschwiegenheitspflicht
Am 09.11.2017 ist das „Gesetz zur Neuregelung des Schutzes von Geheimnissen bei der Mitwirkung Dritter an der Berufsausübung schweigepflichtiger Personen“ in Kraft getreten (BGBl I 17, 3618). Das Gesetz schafft für Steuerberater und andere Geheimnisträger mehr Rechtssicherheit, wenn sie externe Dritte in ihre Berufsausübung einbeziehen. Aufgrund Ihrer berufsrechtlichen Regelungen in § 43 e BRAO bzw. § 62 a StBerG unterliegen wir als Dienstleister den gleichen Verschwiegenheitspflichten im Zusammenhang mit einer Mandatsbearbeitung, wie Sie als mandatierter Berufsträger.

2. Datenschutz / IT-Sicherheit
Durch technisch-organisatorische Maßnahmen wird gewährleistet, dass die Anforderungen der DSGVO erfüllt werden.

Ihr Ansprechpartner

Dennis Spengler
Geschäftsführer

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Geschäftsführer